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Eltern

Herzlich Willkommen!
 

Wichtig!

 

In Krankheitsfällen müssen die Schüler vor Unterrichtsbeginn telefonisch im Sekretariat abgemeldet werden. Bei Nichtbesetzung des Sekretariats hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter (dieser wird bis 7:30 Uhr abgehört).

Spätestens am dritten Tag ist laut Schulordnung (§22 Absatz 1) eine schriftliche Entschuldigung vorzuweisen. 

Geschenke / Zuwendungen

 

Weihnachten naht und mit dem Fest auch häufig der Wunsch, dem Lehrer/der Lehrerin eine Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Im Sinne der Korruptionsprävention ist es Lehrerinnen und Lehrern nicht gestattet, "Wert"geschenke anzunehmen (vgl. § 42 BeamtStG bzw. § 3 Abs. 3 TV-L ).

Für weitere Informationen und praktische Hinweise diesbezüglich lesen Sie auch die Informationen für Eltern auf dem rheinland-pfälzischen Bildungsserver unter diesem Link: 

Schulelternbeirat / Klassenelternsprecher und Vertreter

Elterncafé

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