Herzlich Willkommen!

Wichtig!

In Krankheitsfällen müssen die Schüler vor Unterrichtsbeginn telefonisch im Sekretariat abgemeldet werden. Bei Nichtbesetzung des Sekretariats hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter (dieser wird bis 7:30 Uhr abgehört).

Spätestens am dritten Tag ist laut Schulordnung (§22 Absatz 1) eine schriftliche Entschuldigung vorzuweisen. 

Geschenke / Zuwendungen

Weihnachten naht und mit dem Fest auch häufig der Wunsch, dem Lehrer/der Lehrerin eine Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Im Sinne der Korruptionsprävention ist es Lehrerinnen und Lehrern nicht gestattet, "Wert"geschenke anzunehmen (vgl. § 42 BeamtStG bzw. § 3 Abs. 3 TV-L ).

Für weitere Informationen und praktische Hinweise diesbezüglich lesen Sie auch die Informationen für Eltern auf dem rheinland-pfälzischen Bildungsserver unter diesem Link: Geschenke an LehrerInnen

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