In Krankheitsfällen müssen die Schüler vor Unterrichtsbeginn telefonisch im Sekretariat abgemeldet werden. Bei Nichtbesetzung des Sekretariats hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter (dieser wird bis 7:30 Uhr abgehört).
Spätestens am dritten Tag ist laut Schulordnung (§22 Absatz 1) eine schriftliche Entschuldigung vorzuweisen.
Weihnachten naht und mit dem Fest auch häufig der Wunsch, dem Lehrer/der Lehrerin eine Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.
Im Sinne der Korruptionsprävention ist es Lehrerinnen und Lehrern nicht gestattet, "Wert"geschenke anzunehmen (vgl. § 42 BeamtStG bzw. § 3 Abs. 3 TV-L ).
Für weitere Informationen und praktische Hinweise diesbezüglich lesen Sie auch die Informationen für Eltern auf dem rheinland-pfälzischen Bildungsserver unter diesem Link: Geschenke an LehrerInnen